Inhalt: Vertrag zur Überlassung von Arbeitsmitteln
§1 Überlassung und Verwendung
§2 Lohnsteuerliche Behandlung der privaten Nutzung
§3 Rückforderung/ Widerruf
§4 Erreichbarkeit
§5 Sorgfaltspflichten
§6 Informationspflichten
§7 Vertragsende
§8 Zusätzliche Vereinbarungen
Bitte beachten Sie, dass je nach Art des Arbeitsmittels noch weitere Regelungen zu treffen sind, insbesondere für den Bereich Datenschutz im Homeoffice. Eine Vorlage für die Datenschutzvereinbarung Homeoffice finden Sie bei uns.
Welche Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber für das Homeoffice überlassen?
Generell gilt, dass ein Arbeitnehmer nicht dazu gezwungen werden darf, private Endgeräte im Homeoffice einzusetzen. Ausnahme: Es wurde mit dem Arbeitgeber in der Homeoffice Vereinbarung ausdrücklich so vereinbart. In dem Fall muss der Arbeitgeber in der Regel einen finanziellen Ausgleich dafür leisten. Ansonsten gilt, dass Arbeitsmittel wie Computer, Laptop, Monitore, Tastaturen, Drucker oder Smartphones vom Arbeitgeber gestellt werden müssen. Um die Überlassung der Arbeitsmittel rechtssicher zu regeln, sollte im Vorfeld abgeklärt werden, wer die Wartung und Reparatur der Arbeitsmittel im Homeoffice übernimmt. Achtung: Wenn die übertragenen Geräte nicht mehr neuwertig sind, sollte dies unbedingt im Vertrag festgehalten werden.