Das müssen Sie bei einer Datenschutzvereinbarung für das Homeoffice beachten
Nach DSGVO müssen alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, diese Informationen vertraulich behandeln. Der Inhalt der Datenschutzverpflichtung muss für den Einzelfall angepasst werden. Stellen Sie sich zunächst die Frage, mit welchen sensiblen Daten der Mitarbeiter im Homeoffice in Berührung kommt. In der Folge ist zu prüfen, ob der Mitarbeiter eigene Geräte mitbringt oder mit firmeneigenen Arbeitsmitteln ausgerüstet ist. Handelt es sich um einen PC, ein Notebook oder ein Tablet? Im Rahmen der Home-Office-Vereinbarung sollte abgeklärt werden, unter welchen Bedingungen das Gerät auch für private Zwecke nutzbar sein soll. Auch die Aufbewahrung muss geregelt werden: Ein abschließbarer Schrank im Homeoffice sollte eine Grundvoraussetzung sein. Klären Sie als Arbeitgeber solche Fragen vorsorglich auch mit Ihrer Versicherung.
Ein weiterer Punkt: Arbeitet der Angestellte im Homeoffice in einem eigenen Arbeitszimmer? Im Heimbüro muss immer sichergestellt werden, dass Dritte keinen Zugriff auf die Daten haben. Eine sichere Passwortverschlüsselung ist oberstes Gebot. Achtung: Auch ausgedruckte Unterlagen oder Sticks bergen ein Risiko. Weisen Sie Ihren Mitarbeiter dazu an, solche Unterlagen und Materialien stets vor dem Zugriff von Mitbewohnern zu schützen.