Wann handelt es sich um eine ungenehmigte Bautätigkeit?
Um eine ungenehmigte Bautätigkeit handelt es sich immer dann, wenn genehmigungspflichtige Aktivitäten im Bauwesen vorgenommen werden, ohne vorab eine Bauerlaubnis einzuholen. Dies bezeichnet man dann als einen sogenannten Schwarzbau, welcher durch eine Anzeige beim Bauamt als Ordnungswidrigkeit unter Strafe gestellt wird.
Wann muss der Nachbar zustimmen?
Für Bautätigkeiten im Außenbereich wird nur dann eine Zustimmung der Nachbarn benötigt, wenn sich diese im Grenzbereich zum Nachbargrundstück befindet und beispielsweise den notwendigen Grenzabstand unterschreitet. Der Grenzabstand ist abhängig vom Bauvorhaben in jedem Bundesland festgelegt. Bei der Erbauung von Garagen, Gartenschuppen oder Ähnlichem ist die Grenzbebauung meist gestattet, darf jedoch nicht höher als 3 Meter und nicht länger als 9 Meter sein.
Halten Sie sich an derartige Vorgaben nicht oder sprechen jene Bauvorhaben nicht mit Ihrem Nachbarn ab, so kann es entsprechend zu einer Anzeige beim Bauamt kommen.