Wo kann ich in Berlin aus der Kirche austreten?
Wer aus der Kirche austreten möchte, kann dies jederzeit tun. Die Formalien sind in jedem Bundesland leicht abweichend geregelt. Um in Berlin den Austritt aus der Kirche zu beantragen, bedarf es einen Termin beim Berliner Amtsgericht des jeweiligen Bezirks. Alternativ können Sie den Musterbrief Kirchenaustritt Berlin auch notariell beglaubigen lassen und per Post beim Amtsgericht einreichen. Der Kirchenaustritt wird von der Behörde in der Regel direkt an das Finanzamt übermittelt. Sicherheitshalber sollten Sie aber Ihren Arbeitgeber informieren, damit die Kirchensteuer nicht weiterhin abgezogen wird.
Was sie für die Austrittserklärung vor dem Amtsgericht brauchen
Für die Niederschrift der Austrittserklärung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung und die eigene Geburtsurkunde mitgebracht werden. Soll die Eintragung über den Austritt auch im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister vorgenommen werden, ist eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde vorzulegen. Soll der Austritt aus der Kirche auch für Kinder unter 14 Jahren erklärt werden, ist die Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen. Kinder, die das 12. Lebensjahr erreicht haben, müssen bei der Austrittserklärung anweisend sein und dieser zustimmen.
Welche Konfession hat man nach Kirchenaustritt?
Rechtlich gesehen ist man nach dem Kirchenaustritt konfessionslos, solange man keiner anderen Religion oder Glaubensgemeinschaft beitritt. Zu unterscheiden ist der Status des Konfessionslosen nach dem Austritt aus der Kirche von jemandem, der noch nie einer Kirche angehört hat.