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Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer Familienkasse

Steuer-ID fürs Kindergeld

Änderungen beim Kindergeld berücksichtigen
Informieren Sie die Familienkasse über Ihre Steuer-ID
Muster einfach downloaden, ausfüllen absenden!

Um Doppelzahlungen zu verhindern, bekommen Eltern das Kindergeld ab 1. Januar 2016 nur noch ausbezahlt, wenn sie ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) und auch die ihres Kindes angeben. Die Mitteilung der Steuer-ID muss bei der zuständigen Familienkasse noch bis zum Jahresende 2016 erfolgen. Wichtig ist, dass auch die Steuer-ID des sorgeberechtigten Elternteils angegeben wird. Teilen Sie der Familienkasse noch heute Ihre Steuer-ID und die Ihres Kindes anhand dieser Vorlage mit. Muster einfach downloaden, ausfüllen und absenden.

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Weitere Informationen zur Steuer-ID

Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine dauerhafte Identifikationsnummer mit elf Ziffern von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist für jede Person unverwechselbar. Gespeichert werden alle persönlichen Angaben des Bürgers wie: Name(n), Anschrift(en), Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Jedem Bürger wurde 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern eine Steuer-ID zugeschickt. Auch jedes Baby bekommt nach der Anmeldung bei der Meldebehörde eine Steuer-ID per Post zugesandt. Sie gilt das ganze Leben lang.

Wer das Kindergeld neu beantragt, muss die Steuer-ID des Kindes mit angeben. Nur dann wird der Antrag genehmigt und das Kindergeld ausbezahlt. Wer bereits Kindergeld erhält, muss die Steuer-ID bei der Familienkasse nachreichen. Das kann noch bis Ende des jahres 2016 erfolgen. Wer allerdings bis dahin keine Steuer-ID nachreicht, wird aufgefordert das über das Jahr erhaltene Kindergeld wieder zurück zu zahlen.

Ist die Steuer-Identifikationsnummer nicht mehr bekannt, kann sie unter www.bzst.de erneut angefordert werden. Die Steuer-ID befindet sich allerdings auch auf der Lohnsteuerbescheinigung oder den Einkommensbescheiden.



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