Weitere Informationen zur Steuer-ID
Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine dauerhafte Identifikationsnummer mit elf Ziffern von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist für jede Person unverwechselbar. Gespeichert werden alle persönlichen Angaben des Bürgers wie: Name(n), Anschrift(en), Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Jedem Bürger wurde 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern eine Steuer-ID zugeschickt. Auch jedes Baby bekommt nach der Anmeldung bei der Meldebehörde eine Steuer-ID per Post zugesandt. Sie gilt das ganze Leben lang.
Wer das Kindergeld neu beantragt, muss die Steuer-ID des Kindes mit angeben. Nur dann wird der Antrag genehmigt und das Kindergeld ausbezahlt. Wer bereits Kindergeld erhält, muss die Steuer-ID bei der Familienkasse nachreichen. Das kann noch bis Ende des jahres 2016 erfolgen. Wer allerdings bis dahin keine Steuer-ID nachreicht, wird aufgefordert das über das Jahr erhaltene Kindergeld wieder zurück zu zahlen.
Ist die Steuer-Identifikationsnummer nicht mehr bekannt, kann sie unter www.bzst.de erneut angefordert werden. Die Steuer-ID befindet sich allerdings auch auf der Lohnsteuerbescheinigung oder den Einkommensbescheiden.