Die Anlage N-AUS sollten Arbeitnehmer ihrer Steuererklärung beifügen, wenn sie im Jahr 2018 Einkünfte aus dem Ausland bezogen haben. Zumindest dann, wenn es sich um regelmäßige Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis handelt, also Lohn bzw. Gehalt. Falls Sie 2018 in mehreren Ländern gearbeitet haben, dann müssen Sie die Anlage N-AUS für jedes Land gesondert ausfüllen. Die Einkünfte, die Sie im Inland erzielt haben, sind in der Anlage N einzutragen. Achtung: Wenn Sie als Grenzgänger in der Schweiz, in Frankreich oder Österreich gearbeitet haben, benötigen Sie die Anlage N-Gre. Die Anlagen N-AUS 2018 können Sie nach dem Download am Rechner ausfüllen und beliebig oft ausdrucken.