Tierbertreuung ist Vertrauenssache
Auch wenn Haustiere nach bestimmten Vorschriften im BGB als Sache behandelt werden, so sind sie für viele Menschen emotional doch ein Familienmitglied, Gefährte oder sogar Freund. Wenn man sein Haustier betreuen lässt, ist es daher wichtig, dass die Tierbetreuung klar geregelt ist. Neben dem Vertrauen zum Tierbetreuer sollten auch die Rahmenbedingungen eindeutig festgelegt werden, damit der Betreuer und auch der Tierhalter ein sicheres Gefühl haben. Mit diesem Vertrag zur Tierbetreuung werden alle Kriterien für die Tierbetreuung so klar geregelt, dass beide Parteien eine vertrauensvolle Basis zum Wohl des Tieres schaffen.
Gerade Notfälle sollten geregelt sein
Dass der Ernstfall nie eintritt, ist in der Tierbetreuung der Wunsch aller Parteien. Dennoch sollten beide Vertragspartner konkrete Festlegungen treffen, was gilt, sobald ein Tierarzt eingeschaltet werden muss. Ein Passus aus diesem Muster für einen Vertrag zur Tierbetreuung verdeutlicht, wie eine unmissverständliche Regelung aussehen sollte:
"Der Tierbetreuer ist berechtigt im Notfall einen Tierarzt zu beauftragen. Nach Möglichkeit soll hierzu jedoch das Einverständnis des Eigentümers eingeholt werden. Falls der Eigentümer nicht erreichbar ist, sind folgende Personen zu kontaktieren:
Herr/Frau Anschrift Telefonnummer oder
Herr/Frau Anschrift Telefonnummer
HINWEIS: Es empfiehlt sich hier den Tierarzt zu nennen.
Die entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich anhand der Quittungen des Tierarztes in Rechnung gestellt."
Inhalt: Vertrag Tierbetreuung
- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Umfang der Betreuung, Vertragslaufzeit
- §3 Betreuungsentgelt, Beteiligung an den Kosten
- §4 Futtermenge
- §5 Reinigung
- §6 Besondere Betreuungswünsche
- §7 Notfälle
- §8 Haftung, Haftungsausschluss
- §9 Besondere Hinweise, Impfungen
- §10 Vertragsdauer, Kündigung des Vertrages
- §11 Schriftformerfordernis
- §12 Salvatorische Klausel