"Rechtswohltat" Selbstanzeige
Zeigt der Steuersünder mit seiner Selbstanzeige "tätige Reue", entgeht er somit einer schwerwiegenden Strafe. Wichtig ist jedoch, dass die Anzeige formal korrekt beim Fiskus eingeht. Sparen Sie nicht mit Informationen. Angaben zur Person, Zeitraum und Art der Hinterziehung sowie Zeugen dürfen als Fakten nicht in der schriftlichen Anzeige fehlen. Um Ihnen dabei unter die Arme zu greifen, haben wir Ihnen eine Mustervorlage für eine Selbstanzeige hier zum Download bereitgestellt.