Gerade bei Mitarbeitern, die entweder erst sehr kurz oder schon sehr lange im Unternehmen tätig sind, mangelt es manchmal an der nötigen Arbeitsmoral. Wenn Sie auch einen Angestellten haben, der morgens als letzter kommt und abends als erster geht und damit regelmäßig seine vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten unterschreitet, sollten Sie ihn mit einer Abmahnung darauf hinweisen. Mit einer korrekt formulierten Abmahnung, die in den Katalog der disziplinarischen Maßnahmen aufgenommen wird, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie nach wiederholten Verstößen eine Kündigung in Erwägung ziehen sollten. Muster hier downloaden und Arbeitnehmer abmahnen.