Bevor Arbeitnehmer einen Urlaub planen, sollten sie unbedingt zuerst den Vorgesetzten informieren und den Urlaub beantragen. Auch wenn er grundsätzlich einen Urlaubsanspruch hat, so bedeutet dies nicht, dass er diesen auch zum gewünschten Zeitpunkt nehmen kann! Haben Sie ihm als Arbeitgeber den Urlaub verweigert, weil dem betriebliche Gründe entgegenstehen und der Arbeitnehmer tritt ihn dennoch an, sollten Sie ihn abmahnen. Dies können Sie einfach und unkompliziert mit dem vorliegenden Muster tun. Warten Sie nicht zu lange, denn eine Abmahnung kann nur innerhalb kurzer Zeit nach dem Vorfall wirksam ausgesprochen werden.