Zwar ist bei Bagatelldelikten eine fristlose Kündigung rechtlich unter Umständen möglich, dennoch reicht eine Abmahnung oft aus, den Angestellten an seine Pflichten zu erinnern und so das Arbeitsverhältnis wieder zu normalisieren. Nach der neueren Rechtsprechung der Arbeitsgerichte wird eine Abmahnung bei Bagatelldelikten bald praktisch unverzichtbar sein, bevor man als Arbeitgeber zur Kündigung schreiten kann. Nutzen Sie dieses Muster, um eine formell korrekte Abmahnung zu formulieren.