Sie wollen 2019 die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 abgeben? Hier finden Sie alle wichtigen Anträge und Steuerformulare für das Veranlagungsjahr 2018. Diese nachträgliche Veranlagung ist immer dann wichtig, wenn Sie geschätzt wurden und höhere Kosten hatten, als vom Finanzamt auf Basis früherer Steuererklärungen festgestellt. Wichtig ist, dass der Vorbehalt der Nachprüfung noch besteht. Sie finden diesen Vermerk am Kopf Ihres Steuerbescheids für das entsprechende Jahr. Im Zweifel sollten Sie Ihren Sachbearbeiter anrufen und klären, ob eine nachträgliche Veranlagung noch möglich ist.
Wer muss alles eine Steuererklärung abgeben?
Im Prinzip jeder, der freiberufliche Einkünfte hat. Aber auch hier hat der Gesetzgeber besondere Regeln erlassen. Bei Freiberuflern gibt es bestimmte Grenzen, sogenannte Grundfreibeträge. So können alle Ledigen aufatmen, die im Jahr 2018 weniger als 9.000 Euro verdient haben bzw. alle Verheirateten mit einem Jahreseinkommen von 18.000 Euro. Der Freibetrag wurde als Mindestsatz zur Existenzsicherung erklärt. Einkommen, die unter diesem Satz liegen, werden nicht zur Einkommensteuer herangezogen.
Auch Arbeitnehmer müssen den grau-grünen Bogen mit dem Hauptvordruck zur Einkommensteuererklärung 2018 abgeben und zwar, wenn einer der Partner Steuerklasse III oder V hat und/ oder darauf Freibeträge eingetragen sind, wenn weiter Einkünfte erzielt worden sind, zum Beispiel Abfindungen, bei denen Lohnsteuer einbehalten wurde, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld (mehr als 410 Euro) oder von mehreren Arbeitgebern nicht pauschal versteuerte Löhne erhalten wurde.
Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
Rentner müssen grundsätzlich ebenfalls eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr als 1.500 Euro an Rente beziehen. Voraussetzung: Sie haben vorher noch keine Steuererklärung gemacht.
Wichtig ist, dass Sie bei der Beschäftigung mit den Steuerformularen 2018 immer auch an den Hauptbogen denken, etwa an den Mantelbogen 2018 zur Einkommensteuererklärung. Für Ihre Werbungskosten und Fahrkosten, etwa im Rahmen der beruflich bedingten Heimfahrten, der Pendlerpauschale, der doppelten Haushaltsführung und anderer Reisen als Lohnabhängiger sollten Sie zur Anlage N 2018 greifen. Für Kapitalerträge empfiehlt sich die Anlage KAP 2018, für ausländische Einkünfte die Anlage AUS 2018.