Haben Sie im Jahr 2018 Altersrente oder vergleichbare Versorgungsleistungen bezogen? Dann benötigen Sie für Ihre Steuerklärung die Anlage R 2018. Ob und welchen Teil Ihrer Rente Sie versteuern müssen, hängt vom Jahr Ihres Renteneintritts und der Höhe der Rente ab. Für das Eintrittsjahr 2018 liegt der Rentenfreibetrag bei 24 Prozent. Der Rest muss versteuert werden, sofern der Grundfreibetrag überschritten wird. Dieser liegt zurzeit bei 9.000 Euro. Wenn Sie als Rentner steuerpflichtig sind, können Sie viele Ausgaben von der Steuer absetzen, wie beispielsweise Krankheitskosten. Laden Sie die Anlage R für 2018 mit Anleitung herunter und geben Sie Ihre Steuererklärung pünktlich ab.