Wer Kinder hat, benötigt in der Regel die Anlage Kind, um Freibeträge und Ausgaben aus 2018 rund um den Nachwuchs geltend zu machen. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können Sie beispielsweise die Kosten, die durch die Betreuung der Kinder entstehen, absetzen. Möglich ist dies nicht nur für die Betreuung durch Hort oder Kita, sondern beispielsweise auch durch eine Haushaltshilfe, die nachmittags die Hausaufgaben betreut und den Kindern Essen kocht. Nachhilfe- oder Sport- und Musikunterricht fällt allerdings nicht unter Kinderbetreuung. Falls Sie die Betreuung privat organisieren, sollten Sie sich auf Nachfragen des Finanzamts einstellen und eine schriftliche Vereinbarung treffen, aus der sich die Aufgaben des Betreuers ergeben. Nutzen Sie unser Steuerformular um die Anlage Kind 2018 für Ihre Einkommensteuererklärung 2018 zu erstellen.