Bestimmte Unterhaltsleistungen, die Sie im Jahre 2018 erbracht haben, können Sie von der Steuer absetzen. Dabei handelt es sich um Ehegattenunterhalt, der entweder aufgrund einer Trennungssituation oder nach der Scheidung geleistet werden muss. Nicht absetzbar ist der Unterhalt, den Sie minderjährigen Kindern leisten. Nutzen Sie das amtliche Steuerformular Anlage U, um Ihre Einkommenssteuererklärung korrekt beim Finananzamt einzureichen. Als Unterhaltsleistungen in Anlage U 2018 gelten nur Zuwendungen, für die keine Gegenleistung erbracht wird. Einfach das Forumular herunterladen und am Rechner ausfüllen, um eine Steuererleichterung zu erwirken.