Wer im Jahre 2018 Kapitalerträge über der Freigrenze von derzeit 801 Euro (für zusammenveranlagte Eheleute 1.602 Euro) hatte, muss in der Regel die Anlage KAP seiner Steuererklärung beifügen. Davon ausgenommen sind Personen, die für 2018 insgesamt den Grundfreibetrag gar nicht erreicht haben und daher eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen können. Rentner, Studenten und Minijobber können in der Regel auf die Anlage KAP 2018 verzichten. Doch Vorsicht: Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, müssen Sie dies der Bank mitteilen. Nutzen Sie die Anlage KAP für Ihre Einkommenssteuererklärung, wenn Sie die Freibeträge ausgeschöpft haben. Einfach downloaden und direkt am PC ausfüllen!