Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspende – informieren Sie sich
Jeder von uns kann schnell in eine Situation geraten, in der er wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann! Wer kümmert sich um meine persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten, wenn ich durch einen Unfall oder Krankheit nicht mehr handeln kann? Sollen lebensverlängernde Maßnahmen, wie beispielsweise künstliche Beatmung, im Ernstfall durchgeführt werden? Wie stehe ich zum Thema Organspende? Kann ich trotz einer Demenzerkrankung eine Vollmacht ausstellen?
Nur wer sich rechtzeitig über Vorsorgethemen informiert, kann selbstbestimmt seinen Patientenwillen festlegen. Ohne eine Patientenverfügung sind die behandelnden Ärzte darauf angewiesen, die Angehörigen zu befragen – in einer Krisensituation ist dies sehr belastend. Nutzen Sie unsere Ratgeberseiten, um Ihre Behandlungswünsche zu formulieren. Sie erfahren, wie eine Vorsorgevollmacht aussehen sollte und welche formellen Aspekte zu beachten sind, damit eine gerichtliche Betreuung vermieden werden kann.
- eine Patientenverfügung ist für Ärzte bindend
- eine Vorsorgevollmacht vermeidet gesetzliche Betreuung
- im Organspendeausweis kann man der Organspende auch widersprechen
- die Betreuungsverfügung richtet sich an das Betreuungsgericht
- in einer Sorgerechtsverfügung steht, wer sich um die Kinder kümmern soll
Aktuelle Ratgeber und Urteile zum Thema Vorsorge und Patientenverfügung
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