Unsere Datenschutzexperten erklären, was zu tun ist!
Die strengen Vorgaben der DSGVO treffen jeden, der die Daten von Dritten erfasst, bearbeitet und übermittelt. Egal, ob es sich um eine Datenverarbeitung im Rahmen einer schon bestehenden Geschäftsbeziehung handelt oder ein Vertrag noch gar nicht zustande gekommen ist. Auch Bewerber oder Interessenten, die bei Ihnen eine E-Mailadresse, den Namen oder eine Telefonnummer hinterlassen, müssen umfassend aufgeklärt werden. Wo, wie, wozu und wie lange werden die persönlichen Angaben verwendet?
Immer dann, wenn Sie als Händler, Vereinsgeschäftsführer, Arbeitgeber oder Vermieter Daten aufnehmen, müssen Sie diesen Personen mitteilen, was mit den Daten passiert. Und zwar in einer für Laien verständlichen Sprache und in übersichtlicher Form. Unsere Datenschutzexperten beantworten die wichtigsten Fragen für die unterschiedlichen Branchen. Sie erfahren, wie Sie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erstellen und in welchen Fällen Sie von Ihren Kunden oder Mitarbeitern eine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten benötigen.
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Auftragsdatenverarbeitungsverträge sichern Sie ab
- das Gebot der Datensparsamkeit gilt
- Kunden, Mieter und Angestellte haben ein Auskunftsrecht
- Online-Shops müssen eine Datenschutzerklärung haben
- Newsletter dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung versendet werden
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