Um Schwierigkeiten bei der Auslegung der Patientenverfügung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit die Patientenverfügung auch nachträglich noch zu ändern beziehungsweise diese regelmäßig zu aktualisieren. Bei einer Änderung der Patientenverfügung sollten Sie jedoch dieses Punkte beachten.

Um sicher zu gehen, dass Ihre Patientenverfügung auch im Fall einer Änderung noch vollständig ist, empfehlen wir Ihnen, eine Muster Patientenverfügung zu verwenden und die alte Version einfach zu vernichten.

Was ist eine Patientenverfügung?

Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung eine vorsorgliche Willenserklärung einer Person, für den Fall, dass diese nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist. In einer Patientenverfügung sollten also gewollte und ungewollte medizinische Maßnahmen deutlich bezeichnet werden. Oft steht eine solche Verfügung auch im Zusammenhang mit der Entscheidung über lebensverlängernden Maßnahmen. Gerade daher ist es wichtig sie so klar wie möglich zu formulieren.

Verankert ist die Patientenverfügung in §1901a des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Des Weiteren ist eine notarielle Beglaubigung der Patientenverfügung nicht nötig. Sie muss zwar schriftlich vorliegen und ist mit der Unterschrift zu versehen, kann aber auch privat erstellt werden.

Erfahren Sie hier mehr über die Bedeutung einer Patientenverfügung.

Änderung der Patientenverfügung

Der Grundgedanke hinter einer Patientenverfügung ist die Sicherstellung der Umsetzung des Patientenwillens. Daher ist das Dokument sowohl für Ärzte, als auch für Angehörige bindend. Lediglich der Patient selbst kann seinen Behandlungswillen ändern, zum Beispiel vor dem Hintergrund einer veränderten Lebenssituation. Dies ist jederzeit möglich. 

Das Überarbeiten oder Ergänzen der Patientenverfügung ist auch handschriftlich möglich. Auch Streichungen sind grundsätzlich gestattet. Wenn Sie Streichungen vornehmen, sollten Sie aber immer durch eine nebenstehende Unterschrift kenntlich machen, dass Sie selbst die Streichungen vorgenommen haben. Ansonsten könnte es dazu kommen, dass Dritte an der Echtheit der Verfügung zweifeln und das Betreuungsgericht angerufen werden muss. Sollte das Dokument nach mehrfachem Überarbeiten zu unübersichtlich sein empfiehlt sich das Aufsetzen einer neue Patientenverfügung.

Wichtig ist hierbei, dass das überarbeitete Dokument stets mit dem Datum und der Unterschrift versehen wird. Wir empfehlen, die Patientenverfügung bei Änderungswünschen komplett neu zu erstellen.

Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?

Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Zu beachten ist hierbei, dass der Widerruf, genauso wie die Änderung, nur durch den Patienten selber erfolgen dürfen. Der Widerruf an sich gestaltet sich zudem sehr einfach. Dieser muss nämlich nicht zwingend schriftlich, sondern kann auch verbal erfolgen. Die einzige Voraussetzung dafür ist das volle Bewusstsein des Patienten. Generell können auch Demenzkranke den Widerruf selbst formulieren, da eine Demenz nicht zwingend mit einer Geschäftsunfähigkeit einher geht. Zu empfehlen ist aber, dass ggf. ein Arzt die Einwilligungsfähigkeit bescheinigt.

Bei Unklarheiten darüber, ob ein Widerruf vorliegt, ist grundsätzlich von der Gültigkeit der Patientenverfügung auszugehen. Wer seine Patientenverfügung also widerrufen oder ändern will, sollte dies schriftlich tun und die nicht mehr gewollte Verfügung vernichten.