Zurückweisung mangels Vollmacht unverzüglich erklären
Sie können eine Kündigung wegen fehlender Vollmacht gemäß §174 BGB rechtmäßig zurückweisen. Allerdings muss aus Gründen der Rechtssicherheit die Zurückweisung unverzüglich erklärt werden. Wenn Sie erst Tage später reagieren, wird sich der Arbeitgeber vermutlich auf ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen berufen.