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Zurückweisung einer Kündigung

wegen fehlender Vollmacht

Lehnen Sie jetzt eine fehlerhafte Kündigung ab!
Bei einer Kündigung muss Vollmacht im Original vorliegen!
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Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn Sie sich an die formellen Vorgaben hält. Dazu gehört auch, dass nur der Arbeitgeber selber die Kündigung erteilen darf. Erhalten Sie eine Kündigung, die von einem Angestellten unterzeichnet ist, dann muss dieser Kündigung noch eine Original Vollmacht des Arbeitgebers beiliegen. Andernfalls ist sie nicht wirksam. Sie wollen eine Kündigung zurückweisen? Dann nutzen Sie unverzüglich für die Zurückweisung ein Muster nach § 174 BGB. Anderenfalls entfaltet die Kündigung ihre Wirkung. Einfach die Zurückweisung wegen fehlender Vollmacht als DOC oder PDF herunterladen, am Rechner ausfüllen und audrucken. 

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Zurückweisung mangels Vollmacht unverzüglich erklären

Sie können eine Kündigung wegen fehlender Vollmacht gemäß §174 BGB rechtmäßig zurückweisen. Allerdings muss aus Gründen der Rechtssicherheit die Zurückweisung unverzüglich erklärt werden. Wenn Sie erst Tage später reagieren, wird sich der Arbeitgeber vermutlich auf ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen berufen.



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