Für alle Mietverträge, die nach dem 01.01.2004 abgeschlossen wurden findet die Wohnflächenverordnung Anwendung. Als Vermieter aber auch Mieter können Sie in der Vorlage nachlesen, wie die Wohnfläche für Ihre Räumlichkeiten berechnet wird. Besonders heikel ist die Berechnung bei Balkonen und Terrassen oder auch Dachschrägen und Treppen.