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Wichtiger Tipp: Nur wer der Strompreiserhöhung widerspricht, profitiert davon, wenn ein Gericht die Preiserhöhung später für unbillig erklärt. Verbraucher, die nichts unternehmen und den erhöhten Preis bezahlen, akzeptieren die Erhöhung und gehen leer aus. Widersprechen muss man spätestens dann, wenn man die Jahresabrechnung erhält. Handeln Sie zügig und verschicken Sie Ihr angepasstes Widerspruchsschreiben innerhalb eines Monats. Achtung: Die Begründung aus unserem Musterbeispiel ist exemplarisch und trifft nicht auf jeden Fall zu. Insbesondere ist die Prüfung nach §315 BGB bei vielen Verträgen nicht möglich.