Kommt Ihnen Ihre Nebenkostenabrechnung überhöht vor? Dann sollten Sie diese eingehend prüfen und sich ggf. rechtlich dazu beraten lassen. Um in der Zwischenzeit keine Fristen zu versäumen, können Sie vorsorglich einen Widerspruch einlegen. Die Begründung kann entweder direkt erfolgen oder nach Sichtung der Abrechnungen beim Vermieter. Unser Muster enthält alle wichtigen Punkte zur Formulierung eines Widerspruchs.