Nicht nur die Gasumlage bietet Gasanbietern den Anlass ein Preiserhöhungen mit fragwürdigen Begründungen durchzusetzen. Ob es um gestiegene Einkaufskosten oder die Gasumlage geht: Nehmen Sie die Preissteigerung nicht klaglos hin! Mit diesem Muster können Sie sich wehren und gegen die Erhöhung Einspruch einlegen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich auf jeden Fall, da einige Steigerungsrunden von Gerichten im Nachhinein für unwirksam erklärt werden. Wichtig: Der Grundversorger muss eine Frist von sechs Wochen einhalten, um den Kunden über die neuen Preise zu informieren. Dieses Schreiben bietet die Grundlage für etwaige Rückforderungen. Die Vorlage enthält außerdem eine Auflistung von wichtigen Hinweisen zum Umgang mit dem Gasversorger.