Wer ist nach Ansicht der GEMA Veranstalter?
Der Veranstalter muss die Veranstaltung anmelden (sog. Meldepflicht) und ist verpflichtet nach der Veranstaltung das wiedergegebene Programm zu melden. Als Veranstalter gilt dabei derjenige, der die Veranstaltung organisiert und ins Leben ruft. Er ist der finanziell und organisatorisch Verantwortliche. Mietet der Veranstalter Räume an, dann ist derjenige, der diese zur Verfügung stellt, gegenüber der GEMA aber ebenfalls Veranstalter. Veranstalter im Rahmen des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG) ist nämlich auch, wer durch die Bereitstellung der Räumlichkeiten samt Einrichtung die Voraussetzungen für das Stattfinden einer Veranstaltung schafft und sich dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erhofft.
In einem solchen Fall stehen der GEMA oft zwei Verantwortliche gegenüber. Zum einen der eigentliche Veranstalter, zum anderen derjenige der seine Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Um zu umgehen, dass sich die GEMA an beide Verantwortlichen wendet, ist es deshalb von Vorteil, wenn derjenige der die Räume zur Verfügung stellt gegenüber der GEMA selbst als Veranstalter auftritt. Die Kosten der GEMA Lizenz können dem eigentlichen Veranstalter im Innenverhältnis in Rechnung gestellt werden.