Sollte Ihnen als Hartz-IV-Empfänger die Übernahme von Mietschulden oder Mietrückständen verwehrt werden, können Sie mit diesem Muster Widerspruch einlegen. Sollte die Ablehnung mündlich erfolgt sein können Sie außerdem von der ARGE oder dem Jobcenter eine schriftliche Stellungnahme verlangen. Dieser Musterbrief ist komplett und muss lediglich durch Ihre persönlichen Daten ergänzt werden.