Wird Ihr ALG II von der ARGE oder einem anderen Jobcenter gekürzt, können Sie als Hartz-IV-Empfänger dagegen Widerspruch einlegen. Behörden kürzen das ALG II häufig dann, wenn sie annehmen, dass andere Familienmitglieder arbeitsunwillig sind. Sobald dann aber auch noch weitere Familienmitglieder von einer ALG II Kürzung betroffen sind, widerspricht dies dem vom Grundgesetz garantierten Schutz der Ehe und Familie. Mit dieser Vorlage legen Sie wirksam Widerspruch gegen einen derartigen Bescheid ein.