Ab 1.1.2018 gelten im Bereich des Baurechts wesentliche Gesetzesänderungen. Hierzu gehört, dass erstmalig der mit einem Verbraucher abgeschlossene Bauvertrag im Gesetz ausdrücklich geregelt ist. Ein sogenannter Verbraucherbauvertrag (siehe § 650i BGB) liegt vor, wenn es sich um den Bau eines neuen Gebäudes oder erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude handelt. Wenn Sie als Unternehmer mit einem Verbraucher, also einer Privatperson, einen solchen Bauvertrag abschließen, müssen Sie ihm ein Widerrufsrecht einräumen. Nutzen Sie unser Muster für eine Widerrufsbelehrung, die dem im Gesetz vorgeschriebenen Wortlaut entspricht.