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Haben Sie eine Vollmacht ausgestellt, doch diese ist nicht mehr aktuell? Oder wurde sogar mit Ihrer Vollmacht etwas getan, dass Sie so nicht beabsichtigt haben? Dann wird es allerhöchste Zeit die Bevollmächtigung zu widerrufen. Dies sollten Sie auf jeden Fall schriftlich machen und ggf. noch den Notar informieren (bei einer notariell beglaubigten Vollmacht). Damit Sie sich jetzt nicht den Kopf darüber zerbrechen müssen wie man das Ganze am besten formuliert, haben wir für sie einen Musterbrief zum Download bereit gestellt. Mit diesem ist Ihr Widerruf der Vollmacht schnell vollzogen.