Der Widerruf einer Prokura sollte immer schriftlich verfasst werden. Halten Sie sich an unser Muster, um sicher zu gehen, dass alle Formalien eingehalten wurden. Am besten Sie lassen sich die Kündigung von Ihrem Prokuristen quittieren. Vorsicht: Durch den Widerruf der Prokura ist zwar das Innenverhältnis geregelt, allerdings muss die Prokura noch beim Handelsregister gelöscht werden.