Ablehnung der Untervermietung: Wo sind die Grenzen?
Es gibt gute Gründe, die Untervermietung verhindern. Mieter dürfen nicht an Kriminille vermieten. Lagerung von Hehlerware usw. ist dann auch Sache der Polizei - der Mietvertrag wäre dann die kleinste Sorge. Wohnungen dürfen nicht überbelegt sein. Pöbelnde Untermieter können fristlos gekündigt werden. Ein Fall aus Hamburg: Der Untermieter einer vorgeblich ahnungslosen Mieterin hatte Cannabis angebaut - zurecht kündigte der Vermieter seiner Mieterin und ihrem Untermieter fristlos (AG 14.2.2012, 316 C 275/11).