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Eine gemeinsam vereinbarte Unterlassungserklärung ist immer der einfachste Weg, insbesondere für die Partei, die von dem Verhalten des anderen gestört wird. Wenn der "Störer" nicht bereit ist eine solche Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, dann ist der letzte Weg immer der der Klage - die Unterlassungsklage. Dies ist leider oft ein mühseliger und längerer Weg, deswegen sollte mit Verständnis und Einigung eine solche Erklärung erwirkt werden.