Was zu beachten ist
Als Vermieter müssen Sie keinen Anwalt beauftragen, um den Antrag auf Räumung beim Gericht zu stellen. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Beklagten. Beachten Sie jedoch, dass der Mieter zuvor gekündigt und zur Räumung der Wohnung aufgefordert werden muss. Als Vermieter sind Sie für den Zugang des entsprechenden Schreibens beweispflichtig. Wichtig ist, dass die Gründe für die Kündigung vollständig im Kündigungsschreiben dargestellt werden müssen. Ein Nachschieben der Gründe beim Streit um die Räumungsklage ist nicht möglich. Vor Klageerhebung muss der Mieter zwei Wochen Zeit zum Auszug bekommen. Denken Sie daran, alle Personen zu verklagen, die in der Wohnung leben, also auch Untermieter und Familienmitglieder - nicht nur den Hauptmieter!