Egal, ob E-Mail-Spam, laute Musik vom Nachbarn oder sexuelle Übergriffe: Wenn Sie von einem anderen so intensiv belästigt werden, dass Sie in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden, haben Sie einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlasungserklärung. Der Störer muss im Fall der Verletzung des Unterlassungsversprechens eine Vertragsstrafe bezahlen. Stellen Sie die Unterlassungserklärung zu und setzen Sie eine Frist für die Abgabe. Falls sich derjenige weigert, müssen Sie an eine Klage denken.