Was ist bei einem Subunternehmervertrag zu beachten?
Das Rechtsverhältnis zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer sollte immer schriftlich in einem Vertrag geregelt werden. Zunächst ist aber zu beachten, inwiefern ein Subunternehmer überhaupt eingeschaltet werden darf. Denn dies richtet sich nach dem Vertrag, den der Generalunternehmer mit dem Auftraggeber abgeschlossen hat. In der Regel geht es beim Abschluss eines Subunternehmervertrages um Arbeiten im Bereich des Bauhandwerks. In dem Fall kann die Gestaltung des Vertrags mit dem Auftraggeber unterschiedlich ausfallen.
Das hängt davon ab, ob der Hauptunternehmer seinen Vertrag nach VOB oder nach Recht des BGB gestaltet hat. Ist die VOB einbezogen worden, dann bedarf die Hinzuziehung eines Subunternehmens nur dann der Zustimmung des Auftraggebers, wenn die Arbeiten auch im bzw. vom Unternehmen des Generalunternehmers verrichtet werden könnten. Für Arbeiten, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist, darf er laut § 4 VOB/B auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden ein Subunternehmen beauftragen.
Um sich selbst abzusichern, sollte der Vertrag mit dem Subunternehmer möglichst genaue Angaben zur Ausführung und zum Terminplan beinhalten. Auch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe ist zu empfehlen. Werden online Daten über den Kunden abgespeichert, sind die Vorgaben beim Datenschutz zu beachten. Kommt es doch einmal zum Streit zwischen den Vertragspartnern, etwa über die Rechnung, dann kann eine Schlichtungsstelle angerufen werden. Dies gilt sowohl für Ansprüche von Kunden gegenüber Generalunterunternehmern, als gegenüber Subunternehmern. Informationen zu Schlichtungsstellen oder Sachverständigen erhalten Sie beispielsweise bei der IHK.
Inhalt: Subunternehmervertrag
Die einzelnen Paragraphen des Vertrages im Überblick:
- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Vergütung
- §3 Zahlungsbedingungen
- §4 Terminplan und Vertragsstrafe
- §5 Ausführung
- §6 Stundenlohnarbeiten
- §7 Behinderung und Unterbrechung der Arbeiten
- §8 Gefahrtragung
- §9 Gewährleistung
- §10 Kündigung
- §11 Weitergabe
- §12 Gerichtsstand
- §13 Schiedsklausel