Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Darauf müssen Arbeitgeber achten
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Zeitarbeit finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Hier ist beispielsweise festgelegt, dass ein Zeitarbeitsunternehmen grundsätzlich eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorweisen muss. Diese wird von der im Bundesland zuständigen Agentur für Arbeit vergeben. Um einen Missbrauch zu verhindern, sind im AÜG auch eine Vielzahl von Schutzvorschriften für Leiharbeitnehmer enthalten.
Es soll sichergestellt werden, dass der Entleiher, also der Arbeitgeber der Zeitarbeiter, den Leiharbeitnehmern die wesentlichen Bedingungen für die Tätigkeit schriftlich mitteilt. In jedem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer das Merkblatt für Arbeitnehmer der Agentur für Arbeit auszuhändigen. Hierin werden die Leiharbeiter über die wichtigsten Regelungen des Arbeitsrechts, insbesondere in Bezug auf die Überlassung, informiert. Der Verleiher sollte im Überlassungsvertrag festhalten, dass der Entleiher sich an diese gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Mitarbeiter halten wird.
Neue Regelung für den Verleih von Arbeitnehmern
Seit April 2017 gilt, dass die Arbeitnehmer spätestens nach neun Monaten beim gleichen Entleiher Anspruch auf das sogenannte "Equal Pay" haben, also in punkto Bezahlung nicht schlechter gestellt werden dürfen, als das Personal der Stammbelegschaft. Beim Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss der Verleiher dem Entleiher in Schriftform angeben, wie die Vertragsbedingungen vergleichbarer Arbeitnehmer sich gestalten.
Gilt für die Leiharbeitnehmer ein Tarifvertrag, so darf noch bis zu 15 Monate lang vom Equal-Pay-Grundsatz in der Zeitarbeit abgewichen werden. Wichtig: Die neun bzw. 15 Monate werden seit dem Inkraftreten der Gesetzesänderung gerechnet. Also nicht ab dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Insgesamt darf ein Leiharbeitnehmer in der Regel nur für 18 Monate beim gleichen Entleiher eingesetzt werden. Die Verlängerung dieser Frist kann durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vereinbart werden, aber nicht durch einfachen Vertrag.
Inhalt: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Beim Anpassen des Vertrages sind die Änderungen der Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung zum 01.04.2017 zu beachten. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt, wenn Sie unsicher sind, ob eine Arbeitnehmerüberlassung möglich ist.
Dieser Muster-Vertrag enthält folgende Punkte:
- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
- §3 Vertragsdauer
- §4 Arbeitsbedingungen im Unternehmen des Entleihers
- §5 Überlassungsvergütung
- §6 Austauschrecht des Entleihers
- §7 Weisungsbefugnis des Entleihers
- §8 Besondere Pflichten des Entleihers
- §9 Haftung des Entleihers
- §10 Treuepflicht
- §11 Kündigung
- §12 Schriftform
- §13 Besondere Vereinbarungen
- §14 Salvatorische Klausel
Zusätzlich erhalten Sie folgende Anlagen:
- Arbeitnehmerverzeichnis
- Wesentliche Arbeitsbedingungen des Entleihers
- Vergütungsvereinbarung
HINWEISE