Regulierung von Schadensfällen
Manchmal ist ein Unfallhergang völlig eindeutig und die Parteien sind sich schnell über die Verteilung der Schuld einig. In solchen Fällen braucht nicht unbedingt ein Anwalt zur Schadensregulierung herangezogen werden. Es reicht., die Versicherung der gegnerischen Partei von dem Vorfall in Kenntnis zu setzen. Hat der Unfallgegner Ihnen seine Versicherungsdaten nicht genannt, oder ist geflüchtet, so besteht die Möglichkeit, sich über den Zentralruf der Autoversicherer über die Daten zu informieren. In diesem Fall ist es ebenfalls sinnvoll, die eigene Haftpflichtversicherung zu informieren. In jedem Fall ist es angeraten, dass die gegnerische Versicherung die Möglichkeit bekommt, den Schaden zu begutachten, bevor der Wagen in die Werkstatt gegeben wird.