Werden Sie als Bauunternehmen bzw. Handwerker während eines Bauvorhabens vom Architekten angewiesen, andere als ursprünglich vereinbarte Materialien zu verwenden, entsteht Ihnen dadurch zusätzlicher Aufwand. In juristischer Hinsicht handelt es sich bei der Materialänderung um eine Änderung des Bauentwurfs nach § 1 Abs. 3 VOB/B. Listen Sie mit diesem Musterbrief die Extras auf und gehen Sie so auf Nummer sicher.