Fristen zum Nachlassverzeichnis
Stellt ein Nachlassgläubiger den Antrag auf eine Inventarliste, so gibt das Nachlassgericht dem Erben in der Regel ein Frist von 1 bis 3 Monaten, um ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Ein Muster stellt hierbei eine enorme Zeitersparnis dar. Auf Antrag kann diese Frist allerdings auch noch verlängert werden. Laden Sie das Nachlassverzeichnis als Muster herunter und füllen Sie es sorgfältig aus.