Aufgaben des Testamentsvollstreckers
Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, die letztwillige Verfügung des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser beim Abfassen des Testaments testierfähig war. Er ist an den Willen des Erblassers und nicht an den der Erben gebunden. Allerdings sind Wünsche, Hoffnungen und Bitten des Verstorbenen für ihn nicht bindend. Seine Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Erfüllung oder der Sicherstellung von Vermächtnissen und Auflagen. Außerdem sorgt er für die Begleichung der Erbschaftssteuer. Ihm können jedoch durch das Testament auch andere Aufgaben zufallen, wie etwa die Bestattung, die Veröffentlichung von Schriftstücken und die Leistung von Rechtsbeistand.