Wenn Sie beschädigte Ware erhalten haben können Sie in der Regel Nachbesserung oder ein neues Produkt fordern. Kann der Verkäufer Ihnen kein neues Produkt liefern, haben Sie das Recht den Kauf rückgängig zu machen. Es kann aber auch in Ihrem Interesse sein, das fehlerhafte Produkt zu behalten und dafür einen Teil des Kaufpreises zurückzuverlangen. Diesen Vorgang nennt man "Minderung". Mithilfe unseres Musters legen Sie dem Verkäufer Ihr Anliegen juristisch korrekt dar und wahren Ihre Rechte.