Lassen Sie bauliche Mängel nicht auf sich beruhen!
Ist Ihr schönes neu gebautes Haus doch nicht so schön und neu wie Sie ursprünglich dachten? Hat der Verkäufer ein paar entscheidene Mängel nicht benannt? Sind Sie nicht mehr mit der Summe die Sie gezahlt haben einverstanden? Will der Verkäufer nichts davon wissen? Das müssen Sie sich nicht bieten lassen, dank des vorformulierten Musterbriefes können Sie auf rechtlicher Basis ein Teil Ihres Kaufpreises zurückverlangen.