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Die Nutzung von Marken im Wege von Lizenzierungen wird immer gängiger. Marken dienen gerade dazu ein Unternehmen von einem anderen zu unterscheiden und insbesondere der Endkunde, der Verbraucher verbindet mit Marken ganz spezielle Qualitätsmerkmale und oft sogar Emotionen. Es ist daher sehr wichtig als Markenführer seine Marke zu pflegen und zu etbalieren, um die Wirkung von der Marke aufrecht zu erhalten und zu gewährleisten. Die Nutzung im Wege der Lizenzierung ist auch ein bedeutender Aspekt. Wenn eine Lizenzierungszusage gemacht wird, so sollten neben den ökonomischen auch immer die rechtlichen Aspekte geklärt werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind weitreichend und sollten in der Lizenzvereinbarung berücksichtigt werden, um Fehler und Ungenauigkeiten zu vermeiden.
Inhalt: Markenlizenzvertrag
- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Herstellung und Qualitätskontrolle
- §3 Lizenzvermerk
- §4 Gewährleistung und Haftung
- §5 Vertragsdauer und Beendigung
- §6 Abwicklung nach Vertragsbeendigung
- §7 Aufrechterhaltung und Verteidigung der Vertragsmarke
- §8 Angriffe Dritter gegen die Nutzung der durch den Lizenznehmer
- §9 Nichtangriffsklausel
- §10 Lizenzgebühr
- §11 Abrechnung
- §12 Geheimhaltungspflicht
- §13 Allgemeine Bestimmungen