Bevor Sie gerichtlich gegen einen längst überfälligen Kunden vorgehen, müssen Sie eine letzte Mahnung verschicken. Das 3. Mahnschreiben ist zwar unangenehm, aber alternativlos. Sie dürfen dabei kein schelchtes Gewissen haben: Der Schuldner gefährdet durch die nicht vorhandene Zahlungsmoral Ihre Existenzgrundlage. Drohen Sie daher den Gang zum Gericht an, auf freundliche Erinnerungen hat Ihr gegenüber in der letzten Zeit nicht reagiert. Mit dem Muster finden Sie die passenden Worte.