Mehr zur Kündigung in einem Golfclub
Eine Vereinssatzung regelt die Organisation, den Aufbau und den Zweck des jeweiligen Vereins. Eine Vereinssatzung besteht immer aus so genannten "Muss-, Soll- und auch Kannvorschriften". Der Austritt eines Mitglieds ist kraft Gesetz eine so genannte "Sollvorschrift". Das bedeutet, dass der Verein den Ausstieg und die Kündigung eines Mitglieds für die Klarheit grundsätzlich regeln sollte. Die meisten Satzungen regeln deswegen auch den Ausstieg und dessen Voraussetzungen. Wichtig ist dabei stets, dass Sie Ihre Kündigung schriflich einreichen, denn nur die Schriftform bietet Rechtssicherheit und - klarheit.