Was Sie bei der Kündigung eines Handyvertrags beachten müssen
Die Rahmenbedingungen zur Kündigung sind normalerweise eindeutig im zugrundeliegenden Handyvertrag festgelegt. Hier findet sich auch die entsprechende Kündigungsfrist. Diese darf für den Verbraucher nicht länger als drei Monate betragen. Doch Achtung: Die meisten Anbieter sehen eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten vor (darüber hinausgehende Fristen sind rechtlich nicht zulässig und daher unwirksam), die von dem Verbraucher nicht ohne Weiteres durch eine Kündigung abgebrochen werden kann. Bei einer außerordentichen Kündigung eines Handyvertrages braucht man auf diese Frist jedoch keine Rücksicht zu nehmen. Doch um außerordentlich zu kündigen, bedarf es eines wichtigen Grundes wie wiederholte Falschabrechnungen oder permanente Störungen des Netzes.
Wenn Sie sicher gehen wollen, Ihre Kündigungsfrist nicht zu verpassen, kündigen Sie am besten sofort nach Abschluss eines Langzeitvertrags. So haben Sie die Möglichkeit, mit ihrem Mobilfunkanbieter vor Ablauf der Vertragslaufzeit über neue Konditionen zu verhandeln. Da die Tarife in diesem Bereich von Jahr zu Jahr günstiger werden, lohnt sich eine Neuverhandlung in den meisten Fällen. Ein Muster für die Kündigung eines Handyvertrages finden Sie hier zum unkomplizierten Download.