Weitere Produktinformation
Verlage für Zeitschriften, Magazine und Zeitungen verkaufen ihre Produkte gerne per Abonnement. Damit haben sie eine größere Sicherheit, dass ihre Produke eine bestimmte Zahl von Abnehmern finden. Ihre Kunden entscheiden sich nicht mehr am Kiosk für eine Ausgabe und greifen dabei vielleicht doch zum Konkurrenten, sondern sie werden wird durch die vertragliche Bindung eines Abonnements zu einem verlässlichen Kunden, der jede Ausgabe kauft. Wegen dieser Vorteile werben Verlage teilweise recht aggressiv und trickreich um Abo-Kunden. So kann es leicht passieren, dass man aufgrund verlockender Vergünstigungen oder Geschenke ein Abo abschließt, von dem man später merkt, dass es nicht das Richtige für einen ist. Bei einer Kündigung gilt es, die Geschäftsbedingungen, insbesondere die Kündigungsfrist, zu beachten. Manchmal ist es möglich, schon nach einer kurzen Frist wieder von dem Abonnement befreit zu sein. In vielen Fällen gibt es jedoch auch länge Fristen von mehreren Monaten. Ist der Abonnent Verbraucher, gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Schriftform der Kündigung ist erforderlich
Grundsätzlich gilt, dass der Abonnent das vertraglich vereinbarte Abo stets schriftlich kündigen sollte. Auch wenn die Schriftform im Vertrag nicht ausdrücklich gefordert ist, so ist sie doch aus Gründen der Beweisführung stets angeraten. Für eine gültige Schriftform reicht es aus, dass das Dokument der Kündigung handschriftlich vom Absender unterschrieben worden ist. Auch eine Kündigung in elektronischer Form ist denkbar, wenn sie von der Gegenseite nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Beachten Sie, dass die Kündigung erst dann wirskam werden kann, wenn sie beim Empfänger eingegangen ist.