Verbindungsnachweis für Telefon- und Internetkosten
Schnell und übersichtlich Telefon- und Internetkosten belegen!
Belegt Werbungskosten für das Finanzamt
Ausfüllbares Formular zum Sofort-Download
Berufliche Nutzung von Telefon und Internet kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Um die Höhe der beruflich genutzten Telefon- und Internetkosten nachzuweisen, können Sie die Gesprächspartner und die Verbindungszeit in einem Einzelverbindungsnachweis notieren und dann die Gesamtsumme ermitteln. Damit das Finanzamt Ihre Kosten anerkennt, muss diese Excel-Tabelle mindestens 3 Monate geführt werden.
Anzahl Seiten:
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