Egal aus welchen Gründen Sie Ihren Fitnessvertrag kündigen wollen – tun Sie dies immer schriftlich, auch wenn man Ihnen die Kündigung telefonisch bereits bestätigt hat. Nur eine formelle Kündigung kann das Vertragsende herbeiführen und im Zweifel als Nachweis für die Einhaltung der Frist dienen. Denken Sie daran, dass es bei der Fristberechnung immer auf den Zugang beim Empfänger, also beim Fitnessstudio ankommt, nicht auf den Poststempel! Am besten, Sie gegen die Vorlage persönlich ab und lassen sich den Erhalt bestätigen.