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Die Kündigung einer Versicherung sollten Sie stets und unbedingt schriflich vornehmen. Ein Kündigungsrecht ist Ihnen auf Grund der vertraglichen Vereinbarungen eingeräumt und Ihnen stehen auch kraft Gesetz einige Kündigungsgründe zu. Wenn Sie Ihre Versicherung auf Grund mangelnden Vertrauens in die Leistung der Versicherung kündigen möchten, so müssen Sie dies in Ihrem Schreiben angeben. Wichtig ist, dass Sie in dem Kündigungsschreiben auch mitteilen, wann der Schadensfall war und dass die Versicherung trotz Verpflichtung zur Regulierung den Schaden nicht übernommen hat. In einem solchen Fall können Sie Ihre Versicherung kündigen.